Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Datenschutz – Gut, dass es ihn gibt!

Auf Ebene der EU ist die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) erstellt worden und sie dient zum Schutz personenbezogener Daten. Sie löst das ursprüngliche deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab und unterstützt weiterhin den Schutz von Menschen- und Bürger:innenrechten. Alle Menschen in der EU sollen mit dieser Verordnung besser gegen die unberechtigte Nutzung der eigenen Daten geschützt werden. Unter personenbezogenen Daten werden Informationen verstanden, die sich konkret auf eine Person beziehen. Daher spricht man auch von personenbeziehbaren Daten, wie zum Beispiel Name, Wohnort, E-Mail-Adresse, Kontoinformationen sowie auch Social-Media-Profile. Zusätzlich gibt es weitere Informationen, wie beispielsweise Gesundheitsdaten, Sexualität, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, die einen noch höheren Schutz bedürfen.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eines der wesentlichsten Aspekte für den europäischen Datenschutz. Dieses Recht bedeutet, dass jeder Mensch weitestgehend selbst über die Verwendung und Preisgabe seiner Daten bestimmen sollte.

Daher erreichen uns alle wahrscheinlich in den letzten Wochen sehr viele E-Mails, in denen um die Zustimmung der weiteren Nutzung unserer Daten gebeten wird. Denn wenn im Internet einmal Informationen preisgegeben worden sind, wird es schwer bis gar unmöglich, diese zu löschen oder unter Kontrolle zu halten.

Das Recht am eigenen Bild

Darf mein Kind einfach so von anderen Kindern oder Erwachsenen fotografiert werden?

Bei Fotos und Filmen gilt das „Recht am eigenen Bild“. Ohne Einwilligung der zu fotografierenden Person, darf kein Foto gemacht werden.

Beispiel: Ein Kind wird auf dem Schulhof geärgert und von anderen Kindern dabei fotografiert. Ohne Einwilligung des Kindes (oder der Eltern) darf KEIN Foto gemacht werden. Hier sollte schnell gehandelt werden.

Auch die Verbreitung bzw. Veröffentlichung eines Fotos muss erlaubt sein. Auch hier gibt es Ausnahmen, beispielsweise, wenn eine Person den Kölner Dom fotografiert und das Kind steht „zufällig“ daneben. Bei Kindern unter 12 Jahren entscheiden ausschließlich die Eltern über eine Veröffentlichung eines Fotos. Bei Kindern ab 12 Jahren ist es Ermessenssache. Hier spielt die Entscheidungsfähigkeit des Kindes eine bedeutende Rolle.

Hinweis: Datenschutz ist wichtig, reden Sie mit Ihrem Kind regelmäßig über die „Rechte am eigenen Bild“.

Daten von Kindern haben einen besonderen Schutz

Dieser besondere Schutz beruht darauf, dass Kinder in vielen Situationen, besonders bei der Nutzung des Internets, bei Online-Spielen oder in sozialen Netzwerken, sich der Risiken in der Weitergabe ihrer Daten nicht bewusst sind. Daher gelten in Deutschland unterschiedliche Altersstufen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern. Sobald Informationen von Kindern unter 16 Jahren erhoben oder verarbeitet werden, muss die Einwilligung der Eltern eingeholt werden. Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren können selbst einwilligen. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten können die Altersbeschränkungen selbst festlegen, was dazu führt, dass bei länderübergreifenden Themen die Rechtsprechung in einigen Belangen noch unklar ist.

Wie bringe ich meinem Kind den Umgang mit seinen personenbezogenen Informationen näher?

  • Seien Sie ein Vorbild in Datensparsamkeit
  • Erklären Sie Ihrem Kind den Sinn und Zweck des Datenschutzes und besuchen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam Internetangebote, bei denen man sich registrieren muss
  • Das Internet vergisst nicht! Wir alle hinterlassen Spuren bei jedem Besuch des Internets, sei es bei Youtube, Facebook, Google oder Amazon. Unser Internetverhalten wird an vielen Stellen registriert und gespeichert. Erläutern Sie Ihrem Kind, dass nicht nur die „Internetriesen“ viele Daten über das jeweilige Surfverhalten und die Besuche von Internetseiten speichern und auswerten.
  • Jetzt ist eine gute Gelegenheit, mit dem Kind (noch einmal) zu hinterfragen, ob alle Informationen, die wir bzw. unsere Kinder im Internet posten, auch wirklich gepostet werden müssen oder sollten.
  • Viele soziale Netzwerke werden von Datenschützer:innen in Frage gestellt, wie beispielsweise WhatsApp. WhatsApp bietet zwar eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen zwei Chatpartner:innen an, jedoch greift WhatsApp auf das Adressbuch des Handys zu und übernimmt jegliche Adressdaten zu weiteren Zwecken. Weiterhin gehört WhatsApp zu Facebook und seit einiger Zeit werden Personendaten zwischen den beiden Unternehmen ausgetauscht. Es gibt gute Alternativen für Messengerdienste, wie beispielsweise Threema oder Signal, die dem Datenschutz einen weitaus höheren Stellenwert beimessen.